Stadt Butzbach: Aufruf zur Briefwahl – Anträge möglich

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Stadt Butzbach: Aufruf zur Briefwahl – Anträge möglich

Kommunalwahl am 14. März / Wahlamt im Bürgerhaus Butzbach erreichbar 

BUTZBACH (pm). Die Stadt Butzbach appelliert mit Blick auf die Kommunal- und Ausländerbeiratswahl am 14. März, bereits jetzt vermehrt von der Möglichkeit eines Briefwahlantrags Gebrauch zu machen. Die Wahlberechtigten können die Briefwahlunterlagen ab sofort anfordern. 

Die schriftliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist möglich unter der Postanschrift des Bürgerhauses „Der Magistrat der Stadt Butzbach, Wahlamt, Gutenbergstraße 17, 35510 Butzbach“, per Fax 06033/995-360, per E-Mail wahlen@stadt-butzbach.de oder per Onlinewahlscheinantrag über www.stadt-butzbach.de. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. 

Eine direkte Stimmabgabe kann auch in Pandemiezeiten erfolgen. Dafür befindet sich das Wahlamt in den Räumen des Bürgerhauses Butzbach. Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 16.30 Uhr. 

Die Wähler werden gebeten, bei der Beantragung der Wahlunterlagen die Wahlbenachrichtigung, Personalausweis/Reisepass, eine Mund-Nasen-Bedeckung (empfohlen FFP2-Maske) und möglichst einen eigenen Schreibstift (Kugelschreiber) mitzubringen.

 

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