Unbekannte verübten fünf Einbrüche

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Unbekannte verübten fünf Einbrüche

Butzbacher Polizei bittet um Täterhinweise/Türen verschließen

BUTZBACH (ots). In den letzten Tagen wurden in Butzbach fünf Einbrüche verübt. Die Butzbacher Polizei bittet die Bevölkerung um Täterhinweise.

Am Sonntag, 18. Oktober, brachen Unbekannte in ein Wohnhaus in der Bahnhofsallee im Stadtteil Ostheim ein. Sie stahlen eine Geldbörse samt Bankkarte und hoben anschließend 500 Euro vom Konto des Besitzers ab.

Irgendwann, zwischen Donnerstag, 15. Oktober, 18.00 Uhr und Montag, 19. Oktober, 8.00 Uhr versuchten Unbekannte ein Fenster eines Bürogebäudes in der Badborngasse aufzubrechen. Das Fenster hielt den Versuchen stand. Der Schaden beläuft sich auf 200 Euro.

1200 Euro Schaden hinterließen Unbekannte bei ihrem Einbruch zwischen Sonntag, 18. Oktober, 18.00 Uhr und Montag, 19. Oktober, 8.00 Uhr. Die Einbrecher hebelten ein Fenster auf und drangen in ein weiteres Gebäude in der Badborngasse ein. Sie hatten es auf Desinfektionsmittel, einen Kaffeevollautomaten und Nasenspray abgesehen.

Die Fenster und Türen des Katholischen Kindergartens in der Gutenbergstraße hielten den Einbruchsversuchen von Unbekannten am vergangenen Wochenende stand. Zwischen Freitag, 16. Oktober, 17.00 Uhr und Montag, 19. Oktober, 7.30 Uhr versuchten die Unbekannten in den Kindergarten einzudringen. Der Schaden wird mit 2000 Euro beziffert.

Erneut brachen Unbekannte in der Nacht von Sonntag, 19. Oktober, in die Alte Apotheke in der Wetzlarer Straße ein. Durch ein Fenster gelangten sie in die Apotheke. Neben Arzneimitteln hatten es die Unbekannten auf Bargeld abgesehen. Der entstandene Schaden wird mit 2750 Euro beziffert. Hinweise in allen Fällen erbittet die Polizei Butzbach unter Tel. 06033/7043-0.

Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang folgende Empfehlungen:

Halten Sie in Mehrfamilienhäusern den Hauseingang auch tagsüber geschlossen. 

Verschließen Sie Terrassen- und Balkontüren immer. 

Schließen Sie auch bei kurzer Abwesenheit ihre Haus- und Wohnungstüren ab. 

Lassen Sie in kurzer Abwesenheit in verschiedenen Räumen das Licht an, eine Zeitschaltuhr kann hier hilfreich sein.

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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