„Unseriöse Preiserhöhung“: Ovag mahnt BEV ab

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„Unseriöse Preiserhöhung“: Ovag mahnt BEV ab

STROMVERTRÄGE – Kunden des Anbieters können Versorger wechseln

Friedberg (pe). Kunden des Energieversorgers Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) berichteten der Ovag von saftigen Preiserhöhungen. So soll zum Beispiel alleine der Grundpreis um satte 28,37 Euro pro Monat, teilweise sogar noch mehr erhöht werden, berichtet der kommunale Energieversorger in einer Pressemitteilung. Zudem gebe es Meldungen zufolge Ärger mit der Auszahlung von vereinbarten Boni sowie der Erreichbarkeit des Anbieters.

Holger Ruppel, Vertriebsleiter der Ovag, berichtet: „Wir haben diesen Anbieter nun abgemahnt. Hierbei geht es nicht um die immens hohe Preiserhöhung, sondern insbesondere darum, dass der Anbieter den Kunden eine ‚einvernehmliche‘ Preiserhöhung vorgespiegelt hat, die ohne ihre Zustimmung gelten sollte. Das ist nicht nur unseriös, sondern auch gesetzeswidrig, genau deswegen haben wir ihn abgemahnt.“

Kunden der BEV können laut Ruppel nun das ihnen zustehende gesetzliche Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und den Anbieter wechseln. Bei einem Wechsel sollte vor allem auf das Kleingedruckte im Vertrag geachtet werden etwa bezüglich Boni oder der Preise für das zweite Vertragslaufjahr. 

Oder oft handele es sich bei einer Preisgarantie um eine sogenannte eingeschränkte Garantie, die sich nur auf bestimmte Preisbestandteile bezieht und dem jeweiligen Anbieter immer noch Hintertürchen für eine Preiserhöhung offen lässt.

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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