UWG für „Hubertus“-Öffnung 2021

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UWG für „Hubertus“-Öffnung 2021

Butzbacher Partei und Fraktion nehmen SPD und CDU beim Wort und sagen Unterstützung zu

BUTZBACH (pm). Die UWG Butzbach ist sehr erfreut, dass sich CDU und SPD Butzbach einem Antrag der Freien Wähler/UWG Wetterau auf Übernahme des Jugendgästehauses Hubertus so schnell anschließen konnten (die BZ berichtete). „Leider wird in der Pressemitteilung der fälschliche Eindruck erweckt, dass CDU und SPD Butzbach die treibenden Kräfte für die Wiedereröffnung des Hubertus waren“, so UWG-Vorsitzender Thomas Gerum und Fraktionsvorsitzende Gudrun Reineck. Sie hoffen, dass die Protagonisten, die sich mit fremden Federn schmücken, nicht wie in der Vergangenheit schon oft geschehen, eine großartige Idee und ein wünschenswertes Ziel, nach der Kommunalwahl in Schutt und Asche aller nicht eingehaltenen Wahlversprechen verloren gehen lassen.

Drei Jahre habe es bedurft, um diesen Antrag zu stellen. Denn schon am 20. November 2017 wurde im Jugendhilfeausschuss des Wetteraukreises mit der Stimme der UWG und gegen große Widerstände aus Teilen der SPD und CDU, der Antrag gestellt, das Jugendgästehaus Hubertus wieder zu eröffnen.

Diesem Antrag stimmte der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung im November 2017 mit knapper Mehrheit zu. „Große Einigkeit bestand im Kreistag wie in der Koalition bei CDU und SPD in Butzbach vor genau drei Jahren im Nichtstun“, so die UWG-Politiker. So sahen sich die Ortsbeiräte Münster, Bodenrod, Wiesental, Maibach und Fauerbach gezwungen, das Heft selbst in die Hand zu nehmen. In mehreren Treffen, an denen die UWG mit ihrem Magistratsmitglied Gerum und dem stimmberechtigten Mitglied im Jugendhilfeausschuss Uwe Jung aktiv beteiligt waren, wurden Konzepte und Projekte erarbeitet. Diese Projektentwürfe hatten zum Ziel, ein Betreiben des Jugendgästehauses mit Angeboten für Kinder und Jugendliche im Umland von Hubertus zu unterstützen und so einen wirtschaftlichen Betrieb nachhaltig zu ermöglichen. Diese Projekte wurden in einem Konzeptvorschlag dem Wetteraukreis im April 2018 als Arbeitspapier vorgelegt, erinnert die UWG.

 Nichts sei passiert, bis die Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch (SPD) durch mehrere Anfragen und Anträge „genötigt wurde“, im November 2018 einen „Workshop“ im Jugendgästehaus Hubertus abzuhalten, zu dem Bürgermeister Michael Merle (SPD), das Staatliche Schulamt, die Fachdienstleitungen Jugend und Soziales, die Ortsbeiräte und einige mehr eingeladen waren. Merle habe einen aktiven Beitrag der Stadt im Gesamtkonzept versprochen. 

Ein Jahr später, im November 2019, wurde laut UWG von Becker-Bösch die Firma Georg Consulting für eine Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung von Hubertus beauftragt. Die vorgestellte Studie „beinhaltete jedoch weder einen pädagogischen Ansatz noch berücksichtigte sie die vom Kreistag mittlerweile bereitgestellten Mittel in Höhe von drei Millionen Euro, auch fehlen bis zum heutigen Tag die Kostenkalkulation und Finanzierungsanalysen zum Betreiben des Gästehauses Hubertus“, kritisieren die UWG-Vertreter. 

Im Februar 2020 habe Becker-Bösch in einer vom Jugendhilfeausschuss einberufenen AG Hubertus, in der die UWG aktiv vertreten ist, ein Weiterführen des Gästehauses unter der Verantwortung des Wetteraukreises in Frage gestellt. „Auf eine Nachfrage an sie, ob die Stadt Butzbach in die Weiterführung von Hubertus mit einbezogen wurde, konnte sie keine hinreichende Antwort geben.“ Aber ab 17. Oktober 2020, nach „drei Jahren der Verzögerungen und Verschleppungsversuche, liegen uns eine positive Bedarfsanalyse, eine Machbarkeitsstudie, drei Millionen Euro, mehrere ausgearbeitete Konzeptvorschläge und nun auch der politische Wille vor“, so Gerum und Reineck. Vor diesem Hintergrund fordern sie die CDU und SPD im Kreis und Stadt auf: „Lasst nun Taten folgen. Wir, die UWG Butzbach stellen Euch die dafür nötigen Informationen und Arbeitspapiere der letzten drei Jahre gerne zur Verfügung und unterstützen Euch bei einer schnellen Eröffnung von Hubertus.“ Ein mögliches Ziel wäre Januar 2021, denn es sei bereits alles da, was für eine schnelle Eröffnung nötig ist. 

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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