Vergewaltigungsprozess geht mit Sachverständigen in Verlängerung

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Vergewaltigungsprozess geht mit Sachverständigen in Verlängerung

32-jähriger Syrer steht wegen Vorwürfen einer Schülerin vor Gericht / Vorfall im Juli 2020 in Butzbach

BUTZBACH/FRIEDBERG (jwn). War es Realität oder doch nur ein Traum? In dem Prozess gegen einen 32-jährigen Syrer, der sich wegen der angeblichen Vergewaltigung einer zur Tatzeit 15-jährigen Schülerin vor dem Friedberger Schöffengericht verantworten muss, scheinen die Grenzen nicht immer klar zu sein. 

Den am häufigsten geäußerten Satz am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen den 32-Jährigen lautete: „Ich weiß es einfach nicht mehr, ich kann mich an nichts mehr erinnern.“ Dabei ist die vermeintliche Tat gerade erst einmal zwei Jahre her. 

Am 12.7.2020 soll der Angeklagte die damals 15-Jährige nachts in Butzbach in einer Wohnung vergewaltigt haben. Der besagte Samstagabend hatte für das spätere Opfer und ihre Freundin in Gießen, ihrem Wohnort, begonnen. Gemeinsam hatten sie im Lauf des frühen Abends bereits eine Flasche Wodka verkonsumiert und auch einige Party-Pillen Ecstasy geschluckt, als sie auf die Idee kamen, nach Bad Nauheim auf das Sprudelhofgelände zu fahren, weil dort an den Wochenenden immer Partys stattfinden würden. Da sie nur noch wenig Geld hatten, gingen sie zum Bahnhof in Gießen und quatschten den Angeklagten und dessen Freund an. Die erklärten sich auch sofort bereit, die beiden bereits stark angetrunkenen Mädchen und deren Mitschüler nach Bad Nauheim zu fahren. Dort im Sprudelhof ging die Party dann weiter, bis es der 15-Jährigen übel wurde und sie sich irgendwo hinlegen wollte. Auch da sei der Angeklagte sofort eingesprungen und hatte eine Schlafmöglichkeit in Butzbach angeboten. 

Als die Fünf die Wohnung in Butzbach erreicht hatten, verzog sich die 15-Jährige sofort in das Schlafzimmer, legte sich angezogen ins Bett und schlief sofort ein. Der Angeklagte soll nur wenig später das Schlafzimmer betreten und sich neben die schlafende 15-Jährige gelegt haben. Er soll sie gegen ihren Willen ausgezogen und vergewaltigt haben. 

Ihre Freunde wollen davon nichts mitbekommen haben. Obwohl der  Mitschüler, der die beiden Mädchen die ganze Zeit begleitet hatte, in der Gerichtsverhandlung auf Nachfrage der Staatsanwältin Schröder eingestand, von den Schreien wach geworden zu sein. Allerdings sei er den Schreien nicht nachgegangen. Erst einige Zeit später sei das Mädchen aus dem Schlafzimmer gekommen und habe von der Vergewaltigung berichtet. Der mutmaßliche Täter sei zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr in der Wohnung gewesen. 

Auch das andere Mädchen konnte sich nur noch sehr vage an den Vorfall erinnern. Das mutmaßliche Opfer habe ihr erst später davon erzählt, so die Freundin, die zunächst die Aussage mit dem Hinweis, ich habe jetzt einfach keine Lust dazu, und erst nach Androhung eines Strafverfahrens ihr Erinnerungsvermögen wiederfand. Ob es tatsächlich in der Nacht zu einer Vergewaltigung gekommen ist, das will keiner beschwören. „Sie hat es uns einfach nur weinend erzählt, berichten die Befragten übereinstimmend. 

Als dann die Polizeibeamtin, die in der Nacht das Opfer als erste vernommen und mit ihr dann auch anschließend zur Untersuchung ins Krankenhaus gefahren sei, berichtet, dass die untersuchende Ärztin von widersprüchlichen Aussagen des vermeintlichen Opfers gesprochen habe und an derselben auch keinerlei Verletzungen feststellen konnte, war das die Stunde des Verteidigers. „Die Ärztin hat keinerlei Verletzung an der 15-Jährigen festgestellt, ihr allerdings einen hohen Alkohol- und Medikamentengehalt im Blut testiert und dann noch von widersprüchlichen Aussagen der Jugendlichen berichtet. Deshalb bestehe ich auf Vernehmung der Ärztin hier vor Gericht“, so die Forderungen des Anwaltes Mhammed El Carrouchi. Hinzu komme, dass sich nur geringfüge DNA-Spuren an der Kleidung der 15-Jährigen befunden hätten. 

Er verlangte deshalb die Einvernahme der beiden Sachverständigen vor Gericht, auch wenn Richter Dr. Markus Bange und Staatsanwältin Schröder sich davon keine weitere Aufklärung des Sachverhaltes versprechen. „Die werden nach zwei Jahren ihre Aussage auch nur auf ihre Gutachten stützen können“, versuchte die Staatsanwältin das Verfahren zu verkürzen. Doch vergebens. Somit wird der Prozess am 21. Juni um 14.30 Uhr fortgesetzt.    

      

 

       

        

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