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Verzicht auf 100 000 Euro im Monat

BUTZBACH. Mit ausreichend Abstand zwischen den Teilnehmern und Alltagsmasken für Mund und Nase fand die Sitzung des Butzbacher Haupt- und Finanzausschusses am Montag im großen Saal des Bürgerhauses Butzbach statt. Text + Foto: thg

Butzbacher Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig Erlass der Kitagebühren für Corona-Schließung

BUTZBACH (thg). Als Eilentscheidungen anstelle der Stadtverordnetenversammlung fasste der Butzbacher Haupt- und Finanzausschuss am Montag im Bürgerhaus Butzbach mehrere Beschlüsse. So wird wegen der Corona-Pandemie auf Kindergartengebühren verzichtet, und der Haushalt für das laufende Jahr wurde beschlossen. Die UWG-Fraktion, die zwei Sitze im Haupt- und Finanzausschuss hat, war, wie bereits angekündigt (die BZ berichtete) nicht vertreten. UWG-Stadtrat Reinhard Burk nahm als Mitglied des Magistrats an der Veranstaltung teil. 

Die Sitzung fand im großen Saal des Bürgerhauses statt, die Tische für die beteiligten Politiker, Bürgermeister und Schriftführer waren mit Abstand aufgestellt, auch die Stühle für Zuhörer waren begrenzt. 26 Personen waren für den Saal zugelassen, so Bürgermeister Michael Merle. Die Stadt habe sich dabei nach den analog zum Handel geltenden Zahl von einem Kunden je 20 Quadratmeter orientiert. Auf den Tischen hatte die Verwaltung je einen Umschlag mit einer Stoffmaske für die Bedeckung von Mund und Nase ausgelegt. Nahezu alle Beteiligten machten davon auch umgehend Gebrauch. 

Die Haupt-Beschlüsse fielen einstimmig, allerdings fanden einzelne Unter-Beschlüsse zum Thema Haushalt keine Mehrheit. In der Gesamtabstimmung über den Etat-entwurf mit mehreren Änderungen seit der Einbringung im vergangenen Jahr herrschte aber Einigkeit der anwesenden Fraktionen (vgl. weiteren Bericht). Anträge der UWG-Fraktion seien zum Haushalt 2020 nicht eingegangen, sagte Bürgermeister Merle auf Anfrage. 

Für den Zeitraum der gesetzlich angeordneten Schließung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Butzbach wird nach dem Beschluss vom Montag auf die Gebührenerhebung für die Betreuung verzichtet. Der Gebührenverzicht gilt auch für die Eltern, die das Angebot zur Notbetreuung in Anspruch nehmen. „Eine Gebührenerhebung nur in diesen Fällen würde zu einer Benachteiligung der Eltern mit systemrelevanten Berufen führen. Zudem lässt sich feststellen, dass diese Notbetreuung tatsächlich nur auf die notwendigen Tage durch die Eltern reduziert wird und eine Berechnung dieser einzelnen Tage einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde“, heißt es im Sachstandsbericht zur Beschlussvorlage. 

Um eine Gleichbehandlung aller Eltern im Stadtgebiet herbeizuführen, soll auch auf die Gebührenerhebung der kirchlichen Träger verzichtet werden. Die entstehenden Fehlbeträge durch die erlassenen Elternbeiträge müssen in der Jahresabschlussrechnung von der Stadt Butzbach ausgeglichen werden. „Ob eine Beteiligung der konfessionellen Träger im Rahmen des bestehenden Betriebskostenvertrages in Höhe von 15 Prozent in Betracht kommt, ist aktuell noch in Klärung.“

Den finanziellen Fehlbetrag bei einem Gebührenverzicht der Elternbeiträge für einen Monat beziffert die Stadt auf 103 000 Euro. Denn es fallen aus den städtischen Kitas Gebühren in Höhe von circa 52 000 Euro aus, aus den kirchlichen Einrichtungen in Höhe von rund 51 000 Euro.  Sollte eine Beteiligung der kirchlichen Träger an den Fehlbeträgen erwirkt werden, reduziere sich der Fehlbetrag um circa 8000 Euro auf monatlich 95 000 Euro. 

„Unberücksichtigt bleiben die durchlaufenden Beiträge für das Hausgeld, die Essenspauschale, das Frühstücksgeld und die Busgebühr. Entsprechend der ersparten Ausgaben darf auch kein Teilnahmebeitrag erhoben werden.“

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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