Veterinäramt: Schächten ist verboten

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Veterinäramt: Schächten ist verboten

ISLAM – Heute beginnt Opferfest „Kurban Bayrami“ / Landkreis Gießen weist auf Gesetzeslage hin 

GIESSEN (pdg). Anlässlich des am heutigen Dienstag beginnenden traditionellen islamischen Opferfestes „Kurban Bayrami“ weist der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Gießen in einer Pressemitteilung auf das Verbot des betäubungslosen Schlachtens hin. Mitbürger muslimischen Glaubens feiern bis zum 25. August, das Opferfest, das als höchstes islamisches Fest gilt. Dabei gehört die Opferung eines Schafs oder eines Rindes zu den Ritualen. Dieses Opferfleisch wird traditionell an bedürftige Menschen, an Nachbarn oder an Freunde verteilt. 

„Wir weisen darauf hin, dass bei den Schlachtungen der Tiere das in Deutschland geltende Recht zu beachten ist“, sagt der Leiter des Fachdienstes Dr. Bruno Scherm. „So muss jedes Schlachttier, auch ein Schaf- oder Ziegenlamm, vor der Schlachtung dem amtlichen Tierarzt oder dem Fleischkontrolleur des Veterinär- und Verbraucherschutzamtes zur Schlachttieruntersuchung vorgestellt werden. Nach der Schlachtung muss das Fleisch daraufhin untersucht werden, ob es für den Verzehr geeignet ist“. Es gibt weitere Regeln zu beachten: Opfertiere dürfen nicht im Freien geschlachtet werden. Dies muss in amtlich registrierten oder zugelassenen Schlachtstätten erfolgen. Zudem dürfen nur Personen mit der entsprechenden Sachkunde die Schlachtung vornehmen. 

Auch die Art des Tötens ist vorgeschrieben, denn alle Tiere müssen vor dem Schlachten betäubt werden, um Schmerzen und Leiden während der Tötung zu vermeiden. Das so genannte „Schächten“, also das Töten ohne vorherige Betäubung, ist in Deutschland verboten. Da die vorherige Betäubung weder zum Tod des Tieres führt noch das Ausbluten verhindert, wird das Fleisch der auf diese Weise geschlachteten Tiere von vielen islamischen Religionsgemeinschaften akzeptiert. 

Der Hauptamtliche Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Hans-Peter Stock macht deutlich: Der zuständige Fachdienst des Landkreises Gießen wird die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen während der Zeit des Opferfestes überwachen und Zuwiderhandlungen konsequent ahnden. 

Fragen beantwortet der Fachdienst, Tel. 0641/9390-6200, E-Mail: post
stelle.avv@lkgi.de.  

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