Vorsorgevollmacht: Selbst bestimmen, was im Notfall passieren soll 

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 Vorsorgevollmacht: Selbst bestimmen, was im Notfall passieren soll 

LICH. Das Foto zeigt Dr. med. Lars Schilling. Foto: Irene Wille

Rechtsanwalt und Mediziner halten Vortrag auch zu Patientenverfügung in Asklepios-Klinik Lich

LICH (pi). Dr. med. Lars Schilling und Rechtsanwalt Oliver Leubecher informieren am Mittwoch, 22. November, um 18.00 Uhr im Konferenzraum II im Erdgeschoss der Asklepios Klinik Lich zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Der Eintritt ist frei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Platzkontingent ist jedoch begrenzt.

Welche Vorsorgeoptionen gibt es, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden? Diesem Thema widmet sich der Vortrag, der von dem Gießener Rechtsanwalt und Notar Oliver Leubecher und dem Leitenden Oberarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Dr. med. Lars Schilling gehalten wird.

„Durch Erkrankungen oder Verletzungen kann jeder Mensch in eine Situation geraten, in der er keine Entscheidungen über seine medizinische Behandlung mehr treffen oder Wünsche äußern kann“, berichtet der Intensivmediziner Schilling aus seiner Praxis. Dass die nächsten Verwandten automatisch die Vertretung der Interessen übernehmen, ist ein weitverbreiteter Irrglaube.

„Nur wer eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verfasst hat, ist auf der sicheren Seite“, weiß Leubecher, der in seiner Kanzlei regelmäßig zu diesem Themenkomplex berät.

Während eine Vorsorgevollmacht eine Person ermächtigt, kann in einer Patientenverfügung festgelegt werden, welchen Maßnahmen der Bevollmächtigte im Fall der Entscheidungsunfähigkeit ohne Bevollmächtigten des Patienten zugestimmt werden soll. 

 „Je genauer in der Verfügung definiert wird, in welcher Situation welche ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung gewünscht wird, desto besser können die behandelnden Ärzten den Willen des Patienten berücksichtigen“, betont Schilling.

Zahlreiche weitere Informationen zur Erstellung der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung sowie zu Fragen der Aufbewahrung und Registrierung werden die Referenten in ihrem Vortrag beleuchten und auf die Fragen der Zuhörer eingehen.

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