Waldschäden: Arbeiten im „Wehrholz“

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Waldschäden: Arbeiten im „Wehrholz“

FORST — Gemeinde Langgöns und Forstamt informieren / In Kürze wird Verkehrssicherheit wiederhergestellt

LANGGÖNS (pm). Im Zusammenhang mit Waldschäden im Naturschutzgebiet Wehrholz sind außerordentliche Baumfällungen zum Erhalt der Verkehrssicherheit im Wald notwendig. Darauf weisen Johannes Volkmar vom Forstamt Wetzlar und Revierleiter Rolf Krämer hin. 

Das Dürrejahr 2018 hat dem Wald stark zugesetzt. Auch das etwas feuchtere Jahr 2019 brachte keine wirkliche Entspannung. Nicht nur Nadelbäume, auch Laubbäume leiden unter starkem Trockenstress und verlieren zunehmend ihre Vitalität und Widerstandskraft gegen schädigende Pilze und Insekten. Gerade bei der am weitesten verbreiteten Baumart Buche vollziehe sich der Prozess der Schwächung bis hin zum Absterben mit nachfolgender Holzzersetzung sehr rasant, so dass es jederzeit zum Abfall toter, aber auch noch belaubter Starkäste, zu Kronen- oder gar Stammabbrüchen kommen könne. Dadurch ergebe sich eine deutlich erhöhte Gefahr für Waldbesucher, aber auch für die im Wald Beschäftigten wie Förster, Waldarbeiter, Jäger, Naturschützer usw., die das zu tolerierende Maß der typischen Waldgefahren übersteigt. 

Entlang der öffentlichen Straßen, an Park-, Spiel- und Grillplätzen im Wald werden akut gefährliche Bäume schnellstmöglich beseitigt. An Waldwegen oder im Inneren der Waldflächen sind solche Gefahren normalerweise zu dulden, da sie mit dem Werden und Vergehen der Bäume natürlicherweise verbunden sind. Pilze und Insekten, die in der Lebensgemeinschaft des gesunden Waldes ihre spezifische Funktion haben, beispielsweise indem sie an den besonders beschatteten Stellen am Stamm und in der Krone zur natürlichen Astreinigung beitragen, entfalten an Bäumen, die infolge der Dürre stark vorgeschwächt sind, eine ungeahnte zerstörerische Wirkung und verursachen die gegenwärtig im ganzen mitteleuropäischen Wald zu beobachtenden massiven Absterbeerscheinungen. „Die resultierenden Gefahren für Waldbesucher und im Wald beschäftigte Personen können weder vollständig noch zeitnah entschärft werden. Im Zweifel müssen Waldgebiete komplett gesperrt werden.“ 

Der etwa 180 Jahre alte Kalkbuchenwald im Naturschutzgebiet  Wehrholz ist aufgrund seiner standörtlichen Lage sowie seines fortgeschrittenen Alters im besonderen Maße von den Prozessen der Waldschädigung betroffen. „Um die Sperrung dieses schönen und wertvollen Waldes zu vermeiden, den Waldbesuchern einen relativ sicheren Aufenthalt und den Waldarbeitern die Fortführung der auch naturschutzfachlich erforderlichen Pflege der Bestände weiterhin zu ermöglichen, sollen die extremen Gefahren auf das tolerierbare Maß zurückgeführt werden“, so die Forstleute. Dazu werden entlang der Hauptwege in einem eine Baumlänge breiten Sicherheitsstreifen sowie vereinzelt auch im Bestandesinnern die stark (vor-)geschädigten Bäume gefällt. Um die Waldarbeiter während der Fällung zu schützen, muss ein spezielles forsttechnisches Laubschadholzverfahren angewandt werden. Dies sieht unter anderem vor, dass jeder einzelne Baum mit dem Seilschlepper umgezogen wird. 

„Der außerordentliche Aufwand bedingt beträchtliche Kosten, die über die üblichen Holzerntekosten in ungeschädigten Beständen erheblich hinausgehen“, so Volkmar und Krämer. Diese zusätzlichen Kosten sollen aus der Verwertung der anfallenden Holzmengen gegenfinanziert werden, vorrangig aus den holzwirtschaftlich wertvollen Sortimenten. Das übrige Holz soll als liegendes und stehendes Totholz im Bestand bleiben, insbesondere auch die bereits als Habitatbaum markierten Bäume. Die Maßnahme soll voraussichtlich zum Ende der Brut- und Setzzeiten Mitte September beginnen. Das geplante Vorgehen wurde zwischen der Gemeinde Langgöns als Waldeigentümer, der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Gießen, dem örtlichen ehrenamtlichen Verbandsnaturschutz sowie dem betreuenden Forstamt Wetzlar abgestimmt und wird von allen Beteiligten mitgetragen. 

Sie bitten darum, die besondere Gefahrenlage im Wald zu beachten und sich an die Hinweise des Waldeigentümers sowie des Forstbetriebs zu halten. 

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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