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„Wasserampel“ informiert ab 2021

Versorger Ovag reagiert auf Klimawandel / Kommunen sollten Gefahrenabwehrverordnung schaffen

FRIEDBERG (pe). Zum Jahresbeginn führt die Ovag eine eigene Wasserampel ein. Sie soll den Kommunen als örtlichen Versorgern ihrer Bürger die Verfügbarkeit von Trinkwasser aus den Wassergewinnungsgebieten des Versorgers anzeigen und somit verdeutlichen, wie viel Wasser in nächster Zeit bereitgestellt werden kann. Die Wasserampel wird ab dem kommenden Jahr für alle transparent auf der Webseite www.ovag.de grün, gelb oder rot leuchten.

Neben dem Land als Bewirtschaftungsverantwortlicher für die Gewässer inklusive des Grundwassers haben die Kommunen die Durchführungs- und Gewährleistungsverantwortung für die öffentliche Wasserversorgung ihrer Bürger. „Mit Einführung der Ovag-Wasserampel erhalten die Kommunen ein Informationssystem an die Hand. Dieses ermöglicht es ihnen, frühzeitig auf den Trinkwasserverbrauch in ihrem Verantwortungsbereich Einfluss zu nehmen und ihre Bürger zur verantwortungsvollen Trinkwassernutzung zu bewegen, sodass eine nachhaltige Verfügbarkeit bei sorgsamem Gebrauch gewährleistet werden kann“, erklärt Ovag-Vorstandsvorsitzender Joachim Arnold den Sinn der Wasserampel. 

Dass dies geboten ist, wurde bestätigt durch einen Vortrag von Professor Dr. Michael Reinhardt vom Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht an der Universität Trier. Er befasste sich mit der Frage, wer rechtlich zuständig ist für die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung in klimatisch bedingten Ausnahmesituationen. Sein Fazit vor kommunalen Vertretern lautete: Verantwortlich sind die jeweiligen Kommunen vor Ort und das Land gemeinsam. Die Kommune ist verantwortlich, alles Notwendige zu veranlassen, um die Versorgung ihrer Bürger mit Trinkwasser sicherzustellen. Das Land ist dafür verantwortlich, durch die Erteilung von Bewirtschaftungserlaubnissen des Grundwassers die dafür notwendigen Voraussetzungen für die Kommunen zu schaffen, um ihre Aufgabe wiederum erfüllen zu können. Kommune und Land müssen dabei rechtzeitig und eng kooperieren. 

Die Ovag kann die Lieferung von Trinkwasser nur so weit ermöglichen, wie es die wasserrechtlichen Erlaubnisse und Auflagen des Landes in den jeweiligen Gewinnungsgebieten zulassen. Die Auflagen regeln unter anderem einzuhaltende Grenzgrundwasserstände und die Erhaltung von Vernässungsflächen.

Die Wasserampel als Vorwarnsystem ermöglicht eine rechtzeitige Beratung und Sensibilisierung der Bevölkerung vor Ort durch ihre Kommune. Arnold empfiehlt zudem eine örtliche Wasserampel

Die Kommunen sollten rechtzeitig und präventiv eine am besten miteinander abgestimmte einheitliche Gefahrenabwehrverordnung erarbeiten, die genau regelt, welche Beschränkungen sie im Falle eines „Wassernotstandes“ den Einwohnern auferlegen müssen.

Vor allem aber muss in der Bevölkerung ein Umdenken hin zu einem sensibleren Umgang mit dem Lebensmittel Nummer eins, dem Trinkwasser, stattfinden, denn der Klimawandel entfaltet jetzt schon seine Auswirkung auch auf die Wasserressourcen“, so Arnold.

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