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Wetterau nähert sich der 60er-Marke

Corona: Sieben-Tage-Inzidenzzahl angestiegen / Neue Regeln für Treffen, Feiern und Maskenpflicht

WETTERAUKREIS (pdw). Die Zahl der Corona-Infektionen steigt im Wetteraukreis schnell an. 59,7 Neuinfektionen binnen sieben Tagen sind laut Kreisverwaltung zu verzeichnen. „Damit werden weitere Einschränkungen nötig, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen. Das ist aber nur möglich, wenn alle mithelfen, dieses Ziel zu erreichen“, appelliert Landrat Jan Weckler an alle Wetterauer. 

Ab dem heutigen Dienstag tritt ab dem 27. Oktober eine weitere Allgemeinverfügung des Kreises in Kraft, die an die Allgemeinverfügung vom 20. Oktober anknüpft. Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen sind nun nur noch mit einer Teilnehmerzahl von maximal zehn erlaubt. Für Feiern in privaten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von zehn dringend empfohlen. Zusammenkünfte unter anderem auch in Konzerten oder Kinos sind nur noch mit einer Teilnehmerzahl von maximal 100 möglich. 

Maskenpflicht besteht nunmehr auch bei allen öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften jeweils auch am eigenen Sitzplatz sowie in Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Flüchtlingsunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte). Es wird empfohlen, auf besonders belebten Straßen und Plätzen, wie zum Beispiel Einkaufsstraßen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Auf eine generelle Sperrstunde habe man vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs verzichtet, so Weckler. Die Kommunen können aber Sperrstunden für besondere Partymeilen anregen, von denen es im Wetteraukreis allerdings nur sehr wenige gibt. In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. 

Auch mit der zweiten Allgemeinverfügung setzt der Wetteraukreis die Vorgaben aus dem Präventions- und Eskalationskonzept des Landes um. „Die Erfahrungen zeigen, dass die meisten Infektionen im privaten Bereich vorkommen und dass dort dann in der Regel die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten wurden. Die besten Regelungen helfen nichts, wenn die Menschen sie nicht einhalten. Jeder hat es in seinem eigenen Lebensbereich selbst in der Hand, zur Eindämmung des Virus beizutragen“, appelliert Landrat Jan Weckler an alle Bürger, die Regeln einzuhalten.

Landrat fordert Solidarität

Wie es aus dem Kreis-Gesundheits-amt heißt, sind nun wieder vermehrt die sogenannten vulnerablen Gruppen von der Infektion betroffen. „Deshalb haben wir auch eine Verdopplung der Überweisungen in die Krankenhäuser zu verzeichnen. Weil ältere oder vorerkrankte Menschen mit der Infektion oft einen schwereren Verlauf haben, müssen diese Personen besonders geschützt werden“, fordert Weckler die Solidarität aller ein. 

Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Wetteraukreises abgerufen werden: www.wetteraukreis.de/aktuelles/corona/. Sie enthält auch Aussagen zum Besuch von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, von Alten- und Pflegeeinrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen.

In Schulen ist ab der fünften Jahrgangsstufe auch im Präsenzunterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit die allgemeinen Abstandsregelungen (1,50 Meter) nicht eingehalten werden können. Es wird empfohlen, dass der praktische Schulsportunterricht nur kontaktlos und wenn möglich im Freien stattfindet.

Mittlerweile wenden sich laut Landrat auch Menschen an die Kreisverwaltung, um gegen Einschränkungen und ausgeweitete Maskenpflichten zu demonstrieren. „Dabei werden auch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes beleidigt. Das ist völlig inakzeptabel.“ Forderungen richteten sich auch auf die Schließung von Schulen. Weckler erinnerte daran, dass die getroffenen Entscheidungen keine Erfindung des Gesundheitsamtes seien, sondern Vorgaben, die von Bund und Land kommen und dem Schutz der Bevölkerung dienen. 

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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