Wildernde Hunde im Stadtwald Butzbach

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Wildernde Hunde im Stadtwald Butzbach

Jägervereinigung setzt eine Belohnung für Hinweise auf Hundehalter aus

BUTZBACH (pi). Die Butzbacher Jäger verstehen die Welt nicht mehr. Bereits zum dritten Mal in diesem Jahr wurde ein Reh von einem oder mehreren Hunden gerissen. Nachdem schon im Januar ein Reh im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes von einem unbekannten Hund angefallen und so schwer verletzt wurde, dass es erlöst werden musste, meldete Anfang Juli 2020 ein Spaziergänger den Jägern einen weiteren Riss am Rand des Segelflugplatzes. 

Am Montag dieser Woche wurden die Jäger von der Butzbacher Stadtverwaltung informiert, dass eine Spaziergängerin erneut im oberen Bereich des Exerzierplatzes ein gerissenes Reh gesichtet habe. Dort bot sich dem Jagdpächter ein grauenvolles Bild. Er fand ein Reh vor, dessen linke Hinterkeule fast vollständig aufgefressen war. Ansonsten hatte das Stück Wild keine tödlichen Verletzungen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass das Reh lebend angefressen wurde und mit Todespanik und unvorstellbaren Schmerzen verendet ist.  

Der oder die Hundebesitzer müssen vom Wildern ihrer Vierbeiner ebenfalls Kenntnis haben, denn nach einem Riss hat dieser mindestens eine blutige Schnauze. Da sich die drei Risse nicht weit voneinander entfernt ereignet haben, dürfte es sich immer um den oder die gleichen Hunde handeln. Ein Hunderiss ist auch unverkennbar. 

Die Revierpächter, selbst Hundehalter, haben kein Verständnis dafür, wenn in einem solchen Fall der jagende Hund im Wald nicht angeleint oder mit Maulkorb geführt wird. Einmal auf den Geschmack gekommen, wildert dieser Hund immer wieder. 

Deshalb haben die Butzbacher Jäger Strafanzeige wegen Wilderei gegen den oder die bislang unbekannten Hundehalter erstattet. Zudem wird für, auch vertrauliche, Hinweise, die zur Ermittlung eines wildernden Hundes und dessen Halter führen, eine Belohnung von 100 Euro gezahlt. Ansprechpartner hierfür ist Jürgen Göb unter 06033/72027 oder 0175/5711425. 

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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