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Wochenendgebiete auf dem Prüfstand

Butzbacher CDU-Fraktion fordert Überarbeitung von Bebauungsplänen, wo dauerhaftes Wohnen stattfindet

BUTZBACH (thg). Was soll mit Wochenendhaus-Gebieten geschehen, in denen mittlerweile dauerhaftes Wohnen zum Standard geworden ist? Das war Thema der jüngsten Butzbacher Bauausschusssitzung. Anlass für die CDU, diese Frage aufzuwerfen, war vor einigen Monaten die Bebauungsplanänderung „Freizeitgärten Hausen-Oes“. 

Markus Ruppel (CDU) führte an, dass am Oesberg rechts der Straße ein Wochenendgebiet und auf der linken Seite ein reines Wohngebiet ausgewiesen sei. „Das ist unsinnig“, so Ruppel, der anführte, dass im Wochenendbereich seit mehr als 30 Jahren dauerhaftes Wohnen geduldet werde. Entsprechende Bebauungsplanänderungen forderte die CDU-Fraktion. Der Magistrat sieht eine Bebauungsplanänderung nicht als notwendig an und unterbreitete diese Auffassung dem Ausschuss. Die Mehrheit mit den Stimmen von CDU, UWG und FDP stimmte dagegen. Im Protokoll soll festgehalten werden, dass auch andere Gebiete erfasst werden sollen, in denen statt zulässiger Wochenendnutzung dauerhaftes Wohnen stattfinde. 

Ruppel argumentierte unter anderem formal, dass der Bebauungsplan funktionslos sei, wenn im Geltungsbereich zu 100 Prozent die planwidrige Nutzung bestehe. Die Kommune könne einen Bebauungsplan aufstellen für die Regelung dieser Nutzung. 

Die Gemeinde Langgöns sei vom Regierungspräsidium aufgefordert worden, in Espa einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen. Dies sei erfolgt, dabei sei „kein Stein bewegt“ worden, sagte Ruppel mit Blick auf die Frage nach einer notwendigen Erschließung eines solchen Wohngebiets. Denn unter anderen Wasser- und Abwasseranschlüsse gebe es im betrachteten Bereich in Hausen-Oes nicht. 

Sabine von zur Mühlen (Grüne) führte indes ein Wochenendgebiet in Langenhain-Ziegenberg an. Dort müssten die Nutzer ihre Gebäude entsprechend dem genehmigten Zustand zurückbauen. 

SPD-Fraktionsvorsitzende Vera Dick-Wenzel sagte, man könne unter diesem Aspekt über die „Innenverdichtung“ nachdenken. Aber in der Konsequenz würde die Umsetzung des Vorschlags bedeuten, dass alles dauerhafte Wochenendwohnen in Wohngebiete umgewandelt werden müsse. Ruppel erklärte, es müsse ja nicht alles einbezogen werden, aber ob es sich um eine Hütte oder einen festen Bau handelt, solle unterschieden werden. Der Magistrat soll das Thema weiter prüfen, betroffene Gebiete auflisten und dann der Ausschuss das weitere Vorgehen besprechen. 

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