Wunsch ist, dass Lernschwächere passende Ausbildungsstellen erhalten

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Wunsch ist, dass Lernschwächere passende Ausbildungsstellen erhalten

BUTZBACH. Auch die geplante Neuordnung der Einzugsbereiche der Wetterauer regionalen Beratungs- und Förderzentren war Thema des Besuchs von CDU-Bundestagskandidat Armin Häuser beim Leiter der Gabriel-Biel-Schule, Gottlieb Burk. Foto: Hedwig Rohde

CDU-Bundestagskandidat Armin Häuser informiert sich bei Gottlieb Burk, Leiter der Gabriel-Biel-Schule

BUTZBACH (pi). Die Möglichkeiten und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit speziellem Förderbedarf erörterte CDU-Bundestagskandidat Armin Häuser in Butzbach in einem Gespräch mit Gottlieb Burk, dem Leiter der Gabriel-Biel-Schule, des regionalen Beratungs- und Förderzentrums für den nördlichen Wetteraukreis. Bei dem aus Nieder-Weisel stammenden Häuser weckte der Besuch in dem ehemaligen Gebäude des Weidiggymnasiums zudem auch Erinnerungen an seine eigene Schulzeit. 

Jedes Kind nach seinen individuellen Fähigkeiten bestmöglich zu fördern, ist der ebenso hohe wie notwendige Anspruch des Schulsystems. Darüber, wie dieses Ziel am besten zu erreichen sei, wurde in den letzten 50 Jahren häufig und vor allem heftig diskutiert. Immer wieder wirkte sich das Hin und Her des Meinungsstreits direkt auf die Organisationsform der Schulen und die Inhalte des Fächerkanons aus.

Auch die Gabriel-Biel-Schule, seit 1972 an ihrem jetzigen Standort beheimatet und nach dem Butzbacher Theologen und Lehrer Gabriel Biel (1410–1495) benannt, war seit ihrer Gründung 1969 als „Sonderschule für Lernbehinderte“ mehrfachem Wandel unterworfen. Zuständigkeitsbezirke veränderten sich, Klassen wurden ausgelagert und Anbauten errichtet, Außenstellen kamen hinzu.

Der erste von zwei besonders prägenden Schritten erfolgte 2002 mit ihrer Ernennung zum regionalen Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ), dem die Betreuung zunächst der in ihrem Einzugsbereich liegenden Grundschulen, später auch der Sekundarstufen und Beruflichen Schulen oblag. Maßgeblich getragen wurde dieser Schritt von der zunehmenden Gewichtung des Gedankens der Inklusion: Kinder – mit welchen Einschränkungen oder besonderen Förderbedarfen auch immer – sollten nicht länger durch die Absonderung in spezielle Einrichtungen stigmatisiert werden. Folgerichtig war der zweite Schritt: Nach der Erhebung des Wetteraukreises zur „Modellregion“ im Jahr 2014 verließen die letzten Schüler im Juni 2017 das „stationäre“ Angebot der Schule, die sich damit zu einem reinen rBFZ ohne eigene Unterrichtsangebote entwickelt hatte.

Burk, seit 2013 Leiter der Schule, ist zeit seines Pädagogenlebens die Entwicklung hin zum inklusiven Unterricht mitgegangen und bis heute von dessen Vorzügen überzeugt. „Kinder mit besonderem Förderbedarf in Lesen, Rechnen oder Schreiben profitieren von dem Unterricht in Regelklassen, denn dort finden sie Beispiele, denen sie nacheifern können.“ Gefordert seien allerdings die Lehrkräfte. Ihnen obliege die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Ausgrenzungen unterblieben. Unterstützt werden sie dabei im nördlichen Wetteraukreis von etwa 40 Lehrern der Gabriel-Biel-Schule, die nach festgelegten Kriterien mit bestimmten Stundenkontingenten den einzelnen Schulen zugewiesen werden. Ausdruck auch der gesellschaftlichen Veränderungen ist nach Burks Auffassung der wachsende Förderbedarf in Erziehungshilfe, ein Zeichen von der Überforderung mancher Eltern und besondere Herausforderung für ihn und sein Team.

Im Gespräch mit Häuser äußerte Burk zwei Wünsche: dass die Inklusion an den Schulen mehr öffentliches Interesse finde und die Gesellschaft insgesamt sich größere Mühe gebe, für die vom Team der Gabriel-Biel-Schule betreuten lernschwächeren Jugendlichen angemessene Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. „Als moderne und humane Gesellschaft vertreten wir den Anspruch, keinen zurückzulassen, alle mitzunehmen. Dies ist im Einzelfall sicher nicht immer einfach, trotzdem sollten wir an diesem Anspruch festhalten, und zwar nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten“, betonte Häuser und versicherte, fürs erste die genannten Anliegen an geeignete und zuständige Stellen weiterzuleiten.

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