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Wunsch nach Bad-Öffnung noch 2020

BUTZBACH. Im Butzbacher Hallenbad laufen die Reparaturarbeiten an der Zwischendecke, die vom Gerüst aus erledigt werden. Die Aufstellung und Miete eines großen Flächengerüsts kostet die Bäderbetriebe allein bereits 50 000 Euro.

Geschäftsführer der Butzbacher Bäderbetriebe informiert im Ausschuss über defekte Decke im Hallenbad

BUTZBACH (thg). Dass es wünschenswert sei, das Butzbacher Hallenbad noch in diesem Jahr wieder zu öffnen, sagte Michael Weiß, Geschäftsführer der Butzbacher Bäderbetriebe (BBB), am Dienstag in der Sitzung des Bauausschusses. Zuvor hatte er dem Gremium die Abläufe im Zusammenhang mit den Baumängeln an der Hallenbad-Zwischendecke seit seinem Bericht Mitte Juni geschildert. 

Benjamin Seliger (CDU) äußerte, es würde ihn wundern, wenn eine Öffnung noch dieses Jahr erfolge und ließ dabei durchblicken, dass er Versäumnisse der BBB vermutet, denn die Bevölkerung sei unzufrieden und man habe das Gefühl, es passiere nichts. Auch das Schrenzerbad sei geschlossen geblieben mit „vorgeschobenen Argumenten“. 

Weiß widersprach Seliger mit Hinweis darauf, dass die BBB auch in Kontakt mit der Bevölkerung und den Kunden stünden. Gespräche mit Betreibern und Presseberichte zeigten, dass Freibäder in der Region wie in Gießen und Bad Nauheim nicht die erwartet hohen Besucherzahlen verzeichneten, trotz Hygienekonzept. 

Günter Botzky (SPD) unterstützte Weiß beim Thema Hallenbad und erklärte, es sei nicht zu erkennen, „dass irgendwo auf Zeit gespielt wurde“. Die entsprechenden Gutachten benötigten Zeit.

Der BBB-Geschäftsführer hatte auf Seligers Bitte hin noch einmal ausgeführt, dass nach Feststellung der Schäden im Februar die Decken untersucht worden seien. Die Abläufe seien auch juristisch begleitet worden. Die seinerzeit tätigen Firmen hätten dann eine Mitwirkung abgelehnt. Ein Sachverständiger für Korrosionsschäden, ein Experte für Gebäudeausrüstung und noch ein Sachverständiger für Beschichtungssysteme seien eingeschaltet worden. Es habe sich gezeigt, dass minderwertiges Material eingebaut worden sei und die Beschichtung der Teile nicht den Vorgaben für den Einsatz in chlorhaltiger Luft entsprochen habe. Juristen sprächen von Arglist. In Bau und Abnahme der Schadenteile seien die Trockenbaufirma, Zulieferer, die Planungsbüros und die Bauleitung einbezogen gewesen. 

Weiß berichtete, dass die Suche von Partnern für die Beseitigung der Schäden Anfang Oktober erfolgreich war. Mitte des Monats sei das Gerüst am Nichtschwimmerbecken errichtet und die Decke abgenommen worden. Der Aufbau des weitergehenden Flächengerüsts sollte gestern abgeschlossen werden. Erste Ersatzteile seien eingetroffen, die Arbeiten an der Decke über dem Nichtschwimmer-Bereich hätten begonnen. BBB-Mitarbeiter, die in Kurzarbeit geschickt wurden, könnten als Hilfskräfte eingebunden werden. Gleichzeitig würden die Nebenräume für eine Öffnung vorbereitet, Wartung und Unterhaltungsarbeiten erledigt. 

Ein Hygieneplan werde im November dem Gesundheitsamt vorgelegt. In der Sitzung am Dienstag ging Weiß von den geltenden Vorgaben aus, wonach sich 100 Menschen einschließlich Mitarbeiter im Bad aufhalten dürften – 67 im Hauptschwimmbecken, 24 im Nichtschwimmer- und vier im Babybecken. Er ging von einem Zwei-Schicht-Betrieb aus. Das Thema Vereins- und Schulschwimmen müsse noch mit Aufsichtsrat und Magistrat besprochen werden. 

Die Bäderbetriebe treten in finanzielle Vorleistung für die Reparaturarbeiten. Ziel ist es, auf dem Klageweg die Ansprüche durchzusetzen. Bislang lägen die Kosten bei 120 000 bis 150 000 Euro, es könnten auch noch 100 000 Euro hinzukommen, so Weiß. Er wies darauf hin, dass Beweissicherungsverfahren langwierig seien. 

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