Zwei Modelle für Kindergartenkinder

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Zwei Modelle für Kindergartenkinder

GEBÜHREN — Rockenberger Gemeindevertretung folgt Wunsch der Eltern / Kostendeckung überprüfen

rockenberg (thg). Für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren in den Kitas Rockenberg und Oppershofen haben die Eltern ab dem 1. Januar die Wahl zwischen zwei Modellen: Die Mini-Variante sieht eine Betreuung von 7.00 bis 11.00 Uhr vor, wobei die Gebührenfreiheit durch die Landesförderung voll greift und die Eltern keine Zuzahlung leisten müssen. Das Maxi-Modell sieht die Betreuung von 7.00 bis 17.00 Uhr vor. Dank der Landesförderung beläuft sich der Elternanteil auf 76 Euro. 

Den Beschluss fasste die Gemeindevertretung am Montag in der Gaststätte Zur Wetterau einstimmig. Damit orientierte sie sich am Vorschlag des Elternbeirats und des Trägers der Kita Oppershofen, der katholischen Kirchengemeinde Oppershofen, den auch die Rockenberger Eltern akzeptierten. Die Satzung wurde entsprechend formuliert, damit die Gemeinde Rockenberg und die Eltern von der Förderung des Landes profitieren. 

Für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern bleibt die Betreuung wie im Satzungsentwurf vorgesehen bestehen. 220, 300 und 390 Euro im Monat sind gestaffelt je nach Betreuungsdauer für die U3-Betreuung fällig. 

Ab Januar gelten damit längere Öffnungszeiten: täglich von 7.00 bis 17.00 Uhr für Kindergarten-Kinder, 7.00 bis 16.00 Uhr für Kinder in der U3-Betreuung. Der Personalschlüssel liegt dann um 15 Prozent über den Vorgaben des Kinderförderungsgesetzes. Für die Freistellung in Leitungsfunktionen machte die Gemeindevertretung den Weg frei, in dem sie dem Nachtragshaushalt für das ausklingende Jahr zustimmte. 

Der Satzungsentwurf, über den die Rockenberger Politik vor dem Beschluss im Sinne der Eltern diskutiert hatte, sah die Dreiteilung vor, die Bürgermeister Manfred Wetz vorgeschlagen hatte. Jeweils beginnend um 7.00 Uhr endeten die Modelle um 12.00, 14.30 oder 17.00 Uhr. Die dem jeweiligen Modell entsprechende Betreuungsgebühr wurde im Blick auf den möglichst einzuhaltenden Kostendeckungsgrad von 25 Prozent aus Elternbeiträgen beziehungsweise der entsprechenden Landesförderung vorgeschlagen. Die Gemeindevertretung verabschiedete am Montag die Neuregelung mit zwei Modellen unter der Maßgabe, dass spätestens nach einem halben Jahr überprüft werden soll, ob die entsprechende Kostendeckung gegeben ist. 

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